Jedes Jahr wird der Region ein gewisses Kontingent der Gesamtfördermittel vom Land Hessen zugewiesen, das an Projekte aus der Region vergeben wird.
Antragssteller können Kleinstunternehmen, Vereine, Privatpersonen und Kommunen sein. Die Antragstellung unterliegt einem festgelegten Verfahren, in dessen Verlauf die Förderfähigkeit(Richtlinie zur ländlichen Entwicklung) und die Förderwürdigkeit (Beitrag zur regionalen Strategie) der Maßnahme geprüft und bestätigt werden müssen.
Da die Anträge in Konkurrenz zueinander stehen, muss das LEADER-Entscheidungsgremium eine Bewertung jedes Antrags vornehmen und eine Rangfolge festlegen.