Zunächst sollten Sie in einem Erstgespräch grundsätzlich klären, ob Ihr Projektvorhaben in den LEADER-Förderrahmen passt und welche Fördermöglichkeiten bestehen. Ansprechpartner: Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue e. V.
Besteht eine grundsätzliche Fördermöglichkeit müssen Sie als Projektträger ein Projektblatt ausfüllen (Benennung des Projektträgers, Angaben zum Projektvorhaben, Kostenschätzung). Reichen Sie das ausgefüllte Projektblatt bei der Geschäftsstelle des Vereins Regionalentwicklung Schwalm-Aue e.V. ein.
Die Abgabe des Projektblattes ist der offizielle Startschuss der Projektvorprüfung. Der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue e. V. prüft, ob das Projekt die Entwicklungsziele der Region fördert und förderwürdig ist im Sinne der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Schwalm-Aue.
Die Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises als Bewilligungsbehörde prüft, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist, im Sinne der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung.
Fällt die Vorprüfung positiv aus, kommt das Vorhaben zur Beratung und Bewertung in das LEADER-Entscheidungsgremium. Das Entscheidungsgremium tagt alle 5 bis 6 Wochen. Grundlage für die Bewertung ist ein Kriterienkatalog.
Auf der Grundlage der Projektbewertung wird eine Projekt-Rangfolge erstellt, nach der gefördert wird. Die Ergebnisse der Projektberatungen werden nach jeder Sitzung auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
Sie bekommen nach dem Beschluss eine schriftliche Benachrichtigung vom Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue mit der Aufforderung, einen offiziellen Förderantrag zu stellen. Die notwendigen Unterlagen und die Beratung bei der Antragsstellung erhalten Sie von der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises, die Antrags- und Bewilligungsbehörde ist.
Wenn der ausgefüllte Förderantrag und alle erforderlichen Nachweise komplett bei der Bewilligungsbehörde vorliegen, ist der Antrag bewilligungsreif. In Abhängigkeit der noch zur Verfügung stehenden Fördermittel wird der Antrag bewilligt.
Erst wenn Sie als Antragssteller eine schriftliche Bewilligung erhalten haben, dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen !!!
Es dürfen vorher keine Aufträge vergeben oder Anschaffungen getätigt werden. Betriebe und Existenzgründer können zusammen mit der Antragstellung einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen und werden von dem Refinanzierungsverbot befreit.
Das Verfahren hört sich zunächst sehr kompliziert an. Wir möchten Sie ermutigen, Projektideen mit uns zu besprechen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihren Bemühungen, ein Projektvorhaben auf den Weg zu bringen.