Öffentliche und private Vorhaben können gefördert werden, soweit diese einen Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) leisten, den Förderrichtlinien entsprechen und vom LEADER-Entscheidungsgremium der Region Schwalm-Aue befürwortet werden (Kriterienkatalog).
Einige grundsätzliche Dinge, die für alle Vorhaben gelten, sind zu beachten:
- Mehrwertsteuer wird grundsätzlich nicht gefördert, d.h. es werden nur die Nettobeträge gefördert.
- Investive Maßnahmen müssen mindestens 10.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben umfassen, um einen Zuschuss erhalten zu können. Zu investiven Ausgaben zählen u.a. bauliche Maßnahmen, Ausstattung, Maschinen, EDV. Bei nichtinvestiven Maßnahmen, wie Studien, Marketingmaßnahmen etc. liegt die Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtausgaben bei 1.500 Euro.
- Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen sind nicht förderfähig.
- Prüffähige Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Es darf erst begonnen werden, wenn eine Bewilligung erteilt wurde. In Einzelfällen - bei Existenzgründungen, Betriebserweiterungen und touristischen Kleinstunternehmen - kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden, wenn ein prüffähiger Antrag vorliegt.
- Ein positives Votum des LEADER-Entscheidungsgremiums ist Grundvoraussetzung und Teil des prüffähigen Antrags.