Auszüge aus Ziffer 1.2 der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung
Umsetzung eines Regionalen Entwicklungskonzepts (REK)
1.2.2. Gegenstand der Förderung
1.2.2 a) Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Umsetzung eines REK, wenn durch die Umsetzung des Vorhabens Arbeitsplätze (mind. Beschäftigungsäquivalent mit einer Vollzeitkraft ohne Anrechnung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen) geschaffen werden
Förderquote: 35 %, max. 100.000 € Zuschuss
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1.2.2 b) Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Umsetzung eines REK
Private Träger als Unternehmer: Förderquote: 35 %, max. 25.000 € Zuschuss
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1.2.2 c) Vorhaben der Daseinsvorsorge im Sinne dieser Richtlinie zur Umsetzung des REK
Förderquote / Zuschuss
- Öffentl. Kommunale Träger: FAG-Quote (Kommunen Schwalm-Aue: 75% ), max. 200.000 €
- Öffentl. nicht-kommunale Träger (z.B. Kirchengemeinden) und LAG: 60 %, max. 200.000 €
- Private Träger (Vereine, Privatpersonen): 50 %, max. 200.000 €
- Vorhaben im Bereich von Kinderbetreuungseinrichtungen max. 300.000 €
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1.2.2.d) Sonstige investive und nicht investive Projekte zur Umsetzung des REK
Förderquote / Zuschuss
- Öffentl. kommunale Träger: FAG Quote (Kommunen d. Schwalm-Aue: 75% ), max. 200.000 €
- Öffentl. nicht-kommunale Träger und LAG: 60 %, max. 200.000 €
- Private Träger für sonstige Vorhaben: 35 %, max. 45.000 €
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1.2.2.e) Infrastrukturelle Vorhaben zur landtouristischen Entwicklung, Naherholung und der Landschafts- und Kulturgeschichte
Förderquote / Zuschuss
- Öffentl. kommunale Träger: FAG Quote (Kommunen d. Schwalm-Aue: 75 %), max. 500.000 €
- Öffentl. nicht-kommunale Träger: 65 %, max. 500.000 €
- Für Vorhaben nach Teil II Nr. 1.2.2 Buchstabe e) sind Mittel aus der GAK einzusetzen. Diese Vorhaben können nur in Orts-/Stadtteilen bis zu 10.000 Einwohnern umgesetzt werden.
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